Änderung des Sondernutzungsrechts bei Wohnungseigentümern

Der Bundesgerichtshof hat am 23.03.2018 (V ZR 65/17) entschieden, dass eine dauerhafte Änderung des Inhalts oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts eines der Wohnungseigentümer und gegen den Willen des Berechtigten nur gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG erfolgen darf. Diese Änderung bedarf grundsätzlich einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung. Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, welche […]

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